Sozialversicherung: Voraussichtliche Werte

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Im Jahr 2023 beträgt die Aufwertungszahl 1,031. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung der österreichischen Gesundheitskasse ergeben sich für das Jahr 2023 nachstehende veränderliche Werte:

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 500,91 Euro
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 751,37 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 5.850,00 Euro (täglich 195,00 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 11.700,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 6.825,00 Euro

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse

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Energiekostenzuschuss: vorläufiger Entwurf

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Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu EUR 400.000,- Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren.

Quelle: austria wirtschaftsservice (aws.at)

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Stichtag 30.9 – Was ist zu tun?

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Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Der grundsätzliche Bilanzstichtag ist normalerweise der 31.12, weshalb die fristgerechte Abgabe auf den 30.9. des Folgejahres fällt.

Für Einkommensvorauszahlungen sowie Körperschaftsvorauszahlungen kann ebenso bis zum 30.9 eine Herabsetzung beantragt werden.

Quelle: ris

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