Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Der grundsätzliche Bilanzstichtag ist normalerweise der 31.12, weshalb die fristgerechte Abgabe auf den 30.9. des Folgejahres fällt.
Für Einkommensvorauszahlungen sowie Körperschaftsvorauszahlungen kann ebenso bis zum 30.9 eine Herabsetzung beantragt werden.
Quelle: ris
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