Energiekostenzuschuss: vorläufiger Entwurf

Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu EUR 400.000,- Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren.

Quelle: austria wirtschaftsservice (aws.at)

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