Im Jahr 2023 beträgt die Aufwertungszahl 1,031. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung der österreichischen Gesundheitskasse ergeben sich für das Jahr 2023 nachstehende veränderliche Werte:
Quelle: Österreichische Gesundheitskasse
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